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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Calw findest du hier .
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Verpflichtungserklärung zur Mitarbeit im Einsatzdienst Wasser-Rettungsdienst
Hiermit erkläre ich mich bereit, mindestens 3 Jahre aktiv am Wasser-Rettungsdienst (W-RD) des Bezirks Calw mitzuwirken. Meine Mitarbeit wird in einer Helferkartei und im Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweisordner (ATN) dokumentiert.
Meine Aus- und Fortbildungen habe ich im DLRG-Manager hinterlegen lassen.
Rückzahlungsklausel
Die Lehrgänge im Bereich Wasser-Rettungsdienst (W-RD) sind über Mittel des Rettungsdienstgesetzes bezuschusst und somit kostenfrei oder kostenreduziert. Jeder, der an einer solchen Ausbildung teilnimmt, verpflichtet sich, drei Jahre aktiv am Wasser-Rettungsdienst teilzunehmen, sonst werden ihm die Ausbildungskosten in Rechnung gestellt.
Ich wurde darüber belehrt, dass ich für mindestens 3 Jahre für den Wasser-Rettungsdienst verpflichten muss, um die volle Förderung aus dem Rettungsdienstgesetz für die Lehrgänge in Anspruch nehmen zu können. Komme ich dieser Verpflichtung nicht nach, bin ich zu einer Rückzahlung des betreffenden Zuschusses in folgender Weise verpflichtet:
Mitarbeit im W-RD bedeutet:
Die Mitarbeit im W-RD kann ausschließlich auf folgende Weise nachgewiesen werden:
Lehrgangsnachweise müssen unmittelbar nach Beendigung des Lehrganges von der Ortsgruppe im DLRG Manager eingepflegt werden.
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